Diese Übersetzung berücksichtigt möglicherweise nicht mehr die seit 2021-05-10 gemachten Änderungen der englischsprachigen Originalfassung
(die Unterschiede). Wenden Sie sich bitte unter <www-de-translators> an das Übersetzungsteam, wenn Sie mithelfen möchten diese Übersetzung zu aktualisieren.
Warum andere Systeme nicht befürwortet werden
Diese Seite wird vom Licensing & Compliance Lab der Free Software Foundation betreut. Sie können unsere Bemühungen mit einer Spende unterstützen. Haben Sie eine Frage, die hier nicht beantwortet wurde? Besuchen Sie bitte unsere weiteren Ressourcen zur Lizenzierung oder wenden sich an uns unter <licensing@fsf.org>.
Häufig werden wir gefragt, warum ein bestimmtes System nicht befürwortet wird ‑ meist eine weit verbreitete GNU/Linux-Verteilung. Die lapidare Antwort auf diese Frage ist, dass sie nicht den Richtlinien für freie Systemverteilungen entspricht. Da aber nicht immer auf der Hand liegt, warum ein bestimmtes System nicht den Richtlinien folgt, soll diese Übersicht weitere Informationen über Probleme mit bestimmten weithin bekannten unfreien Systemverteilungen geben.
Weitere Informationen über von uns befürwortete GNU/Linux-Systeme unter Freie GNU/Linux-Verteilungen.
Alle genannten Verteilungen folgen in mindestens zwei wichtigen Punkten nicht den Richtlinien:
Es ist keine Richtlinie vorhanden, nach der ausschließlich Freie Software eingebunden und unfreie Software bei Entdeckung entfernt wird. Die meisten haben keine klare Vorgehensweise, welche Software überhaupt akzeptiert oder zurückgewiesen wird. Die Verteilungen mit einer Richtlinie sind leider nicht streng genug, wie nachfolgend erläutert.
Die Version des Betriebssystemkerns (in den meisten Fällen Linux) enthält sogenannte Binary Large Objects (‚BLOBs‘): Objektcode ohne lesbaren Quellcode, gewöhnlich Firmware zur Steuerung irgendeines Gerätes.
Im Folgenden sind einige weitverbreitete unfreie GNU/Linux-Verteilungen, mit kurzen Anmerkungen woran sie scheitern, genannt (in alphabetischer Reihenfolge). Vollständigkeit ist nicht beabsichtigt; sobald einige Gründe bekannt sind, warum wir eine bestimmte Verteilung nicht befürworten können, suchen wir nicht nach weiteren Gründen.
Eine Verteilung kann seit der letzten Aktualisierung dieser Information geändert worden sein. Wenn Sie annehmen, dass eins der erwähnten Probleme behoben sei, informieren Sie uns bitte darüber (die Verteilung wird allerdings nur dann von uns untersucht und befürwortet werden, wenn auch deren Entwickler anfragen).
Arch Linux [sic]
Arch praktiziert keine Richtlinien gegen die Verteilung unfreier Software über ihre regulären Kanäle, und mit dem Linux-Kern werden unfreie Blobs ausgeliefert.
Canaima
Canaima ist eine auf Debian-basierte Verteilung, unterstützt durch die Regierung Venezuelas, um Rechner mit GNU/Linux zu vertreiben. Obwohl das Gesamtkonzept bewundernswert ist, ist es jedoch durch die Aufnahme unfreier Software mängelbehaftet.
Das Hauptmenü verfügt über eine Option „Unfreie Software installieren“, welche alle unfreien Treiber installiert (sogar nicht notwendige). Die Verteilung enthält außerdem BLOBs für den Systemkern Linux und lädt zur Installation unfreier Anwendungen ein, einschließlich dem Flash Player.
CentOS
Abgesehen der beiden bekannten, sind keine Probleme in CentOS bekannt: keine klare Richtlinie, welche Software aufgenommen wird, und mit Linux werden unfreie BLOBs ausgeliefert. Ohne feste Richtlinien könnte es natürlich auch noch weitere übersehene unfreie Software geben.
Debian GNU/Linux
Der Gesellschaftsvertrag von Debian gibt das Ziel vor, Debian zu 100 % aus freier Software anzubieten und hält unfreie Software gewissenhaft dem offiziellen System fern. Jedoch stellt Debian auch ein Paketarchiv mit unfreier Software bereit. Entsprechend der Projektangaben ist diese Software „nicht Bestandteil des Debian-Systems“, jedoch wird das Paketarchiv auf vielen Hauptservern des Projekts gehostet und man findet diese unfreien Pakete ohne Weiteres durch Suchen über Debians Online-Paketdatenbank und Wiki.
Außerdem gibt es ein contrib-Projektarchiv: die enthaltenen Pakete sind frei, einige laden aber separat verteilte proprietäre Programme nach. Auch das ist nicht sorgfältig genug von Debians Hauptverteilung getrennt.
Debian ist die bisher einzige nicht unterstützte Verteilung, die unfreie Blobs aus der Hauptverteilung fernhält. Das Problem besteht jedoch zum Teil weiterhin. Die unfreien Firmware-Dateien befinden sich in Debians unfreien Projektarchiv, auf das in der Dokumentation unter debian.org verwiesen wird, und das Installationsprogramm empfiehlt sie in einigen Fällen für die Peripherie des Rechners.
Darüber hinaus laden einige der freien Programme, die offiziell Teil von Debian sind, den Benutzer ein, einige unfreie Programme zu installieren. Insbesondere die Debian-Versionen von Firefox und Chromium schlagen unfreie Plug-ins vor, die darin installiert werden sollen.
Debians Wiki enthält auch Informationen über die Installation unfreier Firmware.
Fedora
Fedora hat eine klare Richtlinie was in die Verteilung aufgenommen wird, und dies scheint sorgfältig befolgt zu werden. Die Richtlinie setzt voraus, dass die meiste Software und alle Schriftarten unter einer freien Lizenz verfügbar sind, macht aber eine Ausnahme für bestimmte Arten von unfreier Firmware. Leider verhindert diese Entscheidung von Fedora, die freien Verteilungsrichtlinien einzuhalten.
Gentoo Linux [sic]
Gentoo umfasst in seinem primären Paketarchiv Installationsrezepte für eine Reihe von unfreien Programmen.
Mandriva GNU/Linux
Mandriva hat eine Richtlinie, was in die Hauptverteilung aufgenommen wird. Mandriva basiert auf Fedora, was auch die Aufnahme bestimmter Arten unfreier Firmware bedeuten kann. Darüber hinaus wird Software aufgenommen, die unter der ursprünglichen Artistic License freigegeben wurde, obwohl das eine unfreie Lizenz ist.
Auch liefert Mandriva über eigens dafür eingerichtete Paketarchive unfreie Software aus.
Manjaro Linux
Manjaro umfasst unfreie Software über seine normalen Kanäle und stellt mit seinem Systemkern Linux unfreie BLOBs bereit. Es beinhaltet eine proprietäre Office-Lösung und proprietäre Spiele mit DRM. Außerdem wird die Installation von unfreien Treibern empfohlen.
Mint GNU/Linux
Mint verfügt über keine Richtlinie gegen die Aufnahme unfreier Software, es umfasst unfreie BLOBs in Treibern des Betriebssystemkerns und enthält unfreie Programme in seinen Paketarchiven, ebenso proprietäre Codecs.
OpenSUSE
OpenSUSE bietet ein Paketarchiv mit unfreier Software an. Dies ist ein gutes Beispiel, warum „offen“ schwächer als frei ist.
Red Hat Enterprise Linux [sic]
Red Hat Enterprise Linux (sic) folgt mit einer Ausnahme in erster Linie der gleichen Lizenzrichtlinie wie Fedora. Daher wird es aus den gleichen Gründen nicht befürwortet. Außerdem enthält Red Hat keine Richtlinie gegen die Bereitstellung unfreier Software durch ergänzende Paketarchive für das System.
Slackware Linux [sic]
Slackware enthält beide aufgeführten Probleme: es gibt keine eindeutige Richtlinie darüber, welche Software aufgenommen werden kann, und im Linux-Systemkern sind unfreie BLOBs enthalten, ebenso das unfreie Bildbetrachtungsprogramm XV. Natürlich könnte ohne bindende Richtlinie jederzeit weitere unfreie Software hineingelangen. Es gibt eine inoffizielle Dokumentation der in Slackware enthaltenen unfreien Software auf FreeSlack.net.
SteamOS
SteamOS, eine von Valve verteilte Variante von GNU/Linux, enthält proprietäre Software wie den Steam-Client und proprietäre Treiber. Steam setzt Digitale Rechte-Minderung (DRM)[*] ein, um der distribuierten Software Beschränkungen aufzuerlegen. und bewirbt außerdem weitere proprietäre Software über den Steam-Store.
SUSE Linux [sic] Enterprise
Zu den beiden erwähnten Problemen stehen zusätzlich verschiedene unfreie Softwareprogramme über die offizielle FTP-Seite von SUSE zum Herunterladen bereit.
Tails
Tails nutzt als Referenzkern die Linux-Version Vanilla, die unfreie Firmware-BLOBs enthält.
Ubuntu GNU/Linux
Ubuntu unterhält spezifische Paketarchive mit unfreier Software, und Canonical bewirbt und empfiehlt unter dem Namen Ubuntu ausdrücklich unfreie Software in ihren Paketarchiven. Ubuntu bietet die Möglichkeit, ausschließlich freie Pakete zu installieren, was aber auch bedeutet, unfreie Pakete zu installieren. Darüber hinaus enthält der in Ubuntu enthaltene Systemkern Linux Firmware-Blobs.
Das Ubuntu Software Center listet proprietäre und freie Programme zugleich zusammengemischt. Es ist schwer zu sagen, welche tatsächlich frei sind, da proprietäre Programme zum kostenfreien Herunterladen als „frei“ gekennzeichnet sind.
Ubuntu scheint die kommerzielle Neuverteilung exakter Kopien mit den Marken zu ermöglichen; die Entfernung der Marken ist nur für modifizierte Varianten erforderlich. Was das Markenrecht betrifft, ist das eine akzeptable Richtlinie. Weiter unten wird dann eine vage und ominöse Aussage über „Ubuntu-Patente“ gemacht, ohne auf genügend Einzelheiten einzugehen, ob dies rechtswidrig sei oder nicht.
Diese Seite streut durch den irreführenden Begriff „geistige Eigentumsrechte“ Verwirrung, der fälschlicherweise davon ausgeht, dass Marken- und Patentrecht und mehrere andere Gesetze in einen einheitlichen konzeptionellen Rahmen gehören. Die Verwendung dieses Begriffs ist ohne Ausnahme schädlich. Bevor man sich also auf jemanden bezieht, der diesen Begriff verwendet, sollte man dies gänzlich zurückweisen. Jedoch ist das keine inhaltliche Frage zum Thema Ubuntu als GNU/Linux-Verteilung.
Einige andere Verteilungen
Hier setzen wir uns mit einigen wohlbekannten oder signifikanten GNU/Linux-fremden Systemen auseinander, die sich als unfrei qualifizieren.
Android
Android, wie durch Google freigegeben, enthält viele unfreie sowie freie Teile. Die meisten der freien Teile unterliegen einer sog. Umfaller-Lizenz (ohne Copyleft), damit Hersteller, die Android in einem Produkt vertteiben, jene Teile mitunter ebenso unfrei machen können.
BSD-Systeme
FreeBSD, NetBSD und OpenBSD umfassen in deren Paketarchiven Anweisungen zum Abrufen unfreier Programme. Darüber hinaus enthalten ihre Betriebssystemkerne unfreie Firmware-BLOBs.
Die mit dem Betriebssystemkern Linux verwendeten unfreien Firmware-Programme werden BLOBs bezeichnet, so wie wir den Begriff auch verwenden. Im BSD-Sprachgebrauch bedeutet der Begriff „BLOB“ jedoch etwas anderes: ein unfreier Treiber. OpenBSD- und eventuell auch andere BSD-Verteilungen (von BSD-Entwicklern Projekte genannt) haben die Richtlinie, diese auszuschließen. Das ist die richtige Richtlinie in Bezug auf Treiber; sagen die Entwickler aber, diese Verteilungen enthalten keine BLOBs, verursacht das ein Missverständnis. Es sind nicht die Firmware-BLOBs gemeint …
Keine dieser BSD-Verteilungen enthält Richtlinien gegen proprietäre, nur binäre Firmware, die auch durch freie Treiber geladen werden könnten.
Chrome OS
Kernstück von Chrome OS ist der unfreie Chrome-Internetbrowser. Er kann ebenso andere unfreie Software enthalten.
/e/
/e/ (vormals Eelo) ist eine modifizierte Android-Variante ohne proprietäre Google-Apps oder -Dienste, jedoch unfreier Bibliotheken.
Haiku
Haiku enthält einige Software, die man nicht ändern darf. Unfreie Firmware-BLOBs sind ebenfalls enthalten.
LineageOS
LineageOS (vormals CyanogenMod) ist eine modifizierte Android-Version, die unfreie Bibliotheken enthält. Ebenso wird erklärt wie unfreie Applikationen zu installieren sind, die Google mit Android vertreibt.
ReactOS
ReactOS ist als freier binärkompatibler Ersatz für Windows gedacht. Eines der erklärten Ziele des Projekts ist die weitere Nutzung proprietärer Software und Treiber für Windows zu ermöglichen.
Anmerkungen des Übersetzungsteams:
Weiterführende Referenzen:
- Digitale Gesellschaft; Free Software Foundation Europe, DRM oder die merkwürdige, kaputte Welt der Digitalen
Rechte-Minderung unter: digitalegesellschaft.de 2012. (abgerufen
2014-09-10)
Siehe auch:
- April.org (abgerufen 2014-03-21)
- Defective-By-Design, eine Kampagne der Free Software Foundation (FSF) (abgerufen 2014-03-21)
- DRM.info (abgerufen 2014-03-21)
- EDRi.org (abgerufen 2014-03-21)
- EFF.org (abgerufen 2014-03-21)
- Wikipedia.org (abgerufen 2014-03-21)
- Digitale Gesellschaft; Free Software Foundation Europe, DRM oder die merkwürdige, kaputte Welt der Digitalen
Rechte-Minderung unter: digitalegesellschaft.de 2012. (abgerufen
2014-09-10)